Stefan Bühner

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  • als Antwort auf: beA – Problem #4049
    Stefan Bühner
    Teilnehmer

    Hallo, ich kenne das Problem aus einer anderen Anwaltssoftware. Folgendes hat bei mir geholfen:

    Wiederholt konnte beobachtet werden, dass die beA Clientsecurity das bei der Bundesnotarkammer genutzte Zertifikatspasswort nicht akzeptierte und so ein Import des Softwarezertifikates nicht möglich war. In diesem Fall gibt es eine “Notlösung”, das Zertifikatspasswort mit Hilfe von Mozilla Firefox zu ändern. Der Prozess wurde durch die Bundesnotarkammer hier dokumentiert: https://bea.bnotk.de/documents/Softwarezertifikate_PIN_aendern_190730.pdf.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so kann mit der Inbetriebnahme im j-lawyer.org Client fortgefahren werden.

    Das „umgespeicherte“ Zertifikat dann erneut in jlawyer einbinden. Und beim o.g. Vorgehen darauf achten, dass auch der private Teil des Schlüssels importiert und exportiert wird. Der Vorgang lässt sich alternativ auch über den Windows Zertifikatsspeicher lösen (sofern ein Windows System genutzt wird).

    Gruß, Stefan

    • Diese Antwort wurde vor vor 3 Jahren, 11 Monaten von Stefan Bühner bearbeitet.
    • Diese Antwort wurde vor vor 3 Jahren, 11 Monaten von Stefan Bühner bearbeitet.
    als Antwort auf: Probleme beA Login über j-lawyer #4047
    Stefan Bühner
    Teilnehmer

    Hallo, ich möchte die Diskussion an dieser Stelle noch einmal eröffnen bzw. fortführen.

    Das Einreichen über den sicheren Übermittlungsweg (beA/VHN) ist natürlich mit einem Softwarezertifikat möglich und zur Wahrung der „Schriftform“ nach ZPO ausreichend. Zur Einhaltung der materiell rechtlichen Schriftform, § 126, 126a BGB, ist die qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Ich habe bisher keine Möglichkeit in jlawyer gefunden, eine qualifizierte elektronische Signatur anzubringen. Ist dies möglich?

    Alternative wäre, die Nachricht als Entwurf zu speichern und in der beA Weboberfläche zu signieren.

    Gruß, Stefan Bühner

    als Antwort auf: Probleme beA Login über j-lawyer #3898
    Stefan Bühner
    Teilnehmer

    Hallo zusammmen,

    anbei noch ein Screenshot, wie das dann im Prüfbericht ausschaut:

    beA Nachricht mit Softwarezertifikat und VHN

    Die Nachricht wurde mit Softwarezertifikat versendet.

    Gruß, Stefan

    • Diese Antwort wurde vor vor 4 Jahren, 2 Monaten von Stefan Bühner bearbeitet.
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