Hallo, ich möchte die Diskussion an dieser Stelle noch einmal eröffnen bzw. fortführen.
Das Einreichen über den sicheren Übermittlungsweg (beA/VHN) ist natürlich mit einem Softwarezertifikat möglich und zur Wahrung der „Schriftform“ nach ZPO ausreichend. Zur Einhaltung der materiell rechtlichen Schriftform, § 126, 126a BGB, ist die qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Ich habe bisher keine Möglichkeit in jlawyer gefunden, eine qualifizierte elektronische Signatur anzubringen. Ist dies möglich?
Alternative wäre, die Nachricht als Entwurf zu speichern und in der beA Weboberfläche zu signieren.
Gruß, Stefan Bühner