Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Hier und da wird man bei Nutzung unterschiedlicher Aktenzeichenschemata ein paar Nachteile haben, die aber überschaubar sind. Bspw. wird dann die Sortierung nach Aktenzeichen nicht so funktionieren wie man es erwartet, da die Anwendung nicht weiß, wie man aus dem nicht konfigurierten Schema (20-001) das Jahr extrahiert. Das sollte aber handhabbar sein.
Die Alternative wäre wohl aufwändiger: Die Akten mit neuem Aktenzeichen führen, und eines der „eigenen Felder“ in „altes AZ“ umbenennen und dort das alte Aktenzeichen pflegen. Dann hätte man ein durchgehend gleiches Aktenzeichenschema und kann Akten auch anhand des alten Zeichens suchen und finden, bekommt aber bei Nutzung von Vorlagen das Problem, dass der Platzhalter immer auf das neue Aktenzeichen zeigt und man somit Vorlagen erstellen müsste, die das anstelle von {{AKTE_ZEICHEN}} dann {{AKTE_EIGENE1}} verwenden.
Grüße,
Jens
(j-lawyer.org)