Von Nutzern des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches werden regelmäßig Fragen zur Nutzung der einfachen oder qualifizierten elektronischen Signatur an uns herangetragen.
Bei arbeitsteiliger Vorgehensweise – bspw. wenn Anwalt / Anwältin nicht selbst versendet – ist in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen. Insbesondere für selbstversendende Berufsträger hat die Nutzung eines Softwarezertifikates (also der einfachen Signatur) jedoch erhebliche zeitliche Vorteile, verbunden mit einem höheren Nutzungskomfort. Zu diesem Zweck ist die Kenntnis der Regelungen bzgl. der Signaturen unerlässlich.
Wir (Anwälte und Entwickler aus der j-lawyer.org-Anwenderschaft) haben zu diesem Zweck eine Entscheidungshilfe erarbeitet. Es gilt eine Creative Commons-Lizenz (CC-BY-NC-SA), die eine kommerzielle Nutzung untersagt, jedoch eine Bearbeitung und Weitergabe unter gleicher Lizenz und mit Nennung des Urhebers erlaubt.
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