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- Dieses Thema hat 17 Antworten sowie 6 Stimmen und wurde zuletzt vor vor 3 Jahren, 11 Monaten von j-lawyer.org aktualisiert.
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11. September 2020 um 15:27 #3857DennisTeilnehmer
Servus zusammen,
nach erfolgtem Update der Client Security kann ich mich browserbasiert über beA einloggen. Ich teste derzeit J-Lawyer und habe versucht, mich über den j client bei beA einzuloggen. Es öffnet sich zwar eine Maske in der ich zwischen Softwarezertifikat und Smartcard wählen kann, nach Wahl der Smartcard und Eingabe des PIN heißt es allerdings nach längerer Prüfung, dass ich nicht eingeloggt bin. Mich macht stutzig, dass meine PIN nicht wie sonst auch bei der Smartcard zweimal abgefragt wird. Jetzt habe ich in der Dokumentation gelesen, dass bis zu einer bestimmten Version nur das Softwarezertifikat unterstützt wird. Wie ist da derzeit der Stand?
Grüße,
Dennis
11. September 2020 um 15:32 #3858j-lawyer.orgAdministratorHallo Dennis,
nach wie vor funktioniert nur der Zugriff per Softwarezertifikat zuverlässig.
Grüße,
Jens
(j-lawyer.org)11. September 2020 um 15:35 #3859DennisTeilnehmerHallo Jens,
danke für die Info.
Grüße,
Dennis
19. September 2020 um 08:52 #3889iradraconisTeilnehmerHallo zusammen,
Da möchte ich einmal nachfragen: wenn der Login nur per Software Zertifikat zuverlässig funktioniert, heißt das ist doch im Umkehrschluss auch, dass ich momentan mit meinen Zugang keine die Schriftform wahrende Schriftsätze per Bea aus dem Programm heraus versenden kann, richtig? Ich habe bisher auf die qualifizierte Signatur verzichtet, da ich die Nachrichten browserbasiert selbst verschickt habe. Ein Einloggen mit der Karte ist mir in j-lawyer, wie oben beschrieben, auch noch nicht gelungen.
Gibt es hierfür einen Plan-B?
19. September 2020 um 09:05 #3890j-lawyer.orgAdministratorVersendet man als Anwalt selbst, kann aus j-lawyer.org und der beA-Webanwendung uneingeschränkt per Softwarezertifikat versendet werden.
Mitarbeiter dürfen nur qualifiziert signiert versenden.Plan B ist, die Anmeldung per Karte noch zum Laufen zu bringen.
Grüße,
Jens
(j-lawyer.org)19. September 2020 um 10:34 #3891iradraconisTeilnehmerVielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Sorry, wenn ich da vielleicht auf dem Schlauch stehe. Ich habe die Anwendung des beA bisher aber so verstanden, dass das Software Zertifikat nicht dasselbe bewirkt wie eine Versendung wie mit der Karte. Liege ich da falsch?
Gibt es bereits einen zeitlichen Rahmen für Plan B?
19. September 2020 um 10:50 #3892j-lawyer.orgAdministratorWenn Sie eine Signaturkarte nutzen (nicht Basiskarte), dann wird eine qeS angebracht. Wie gesagt, wenn Sie als Anwalt und in eigenem Namen versenden, können Sie per Softwarezertifikat versenden. Weitere Informationen:
Ich werde für die kommende Version nochmals einen Anlauf für die Anmeldung per Karte unternehmen, bin da allerdings in Vergangenheit schonmal gescheitert.
19. September 2020 um 12:03 #3893iradraconisTeilnehmerAuf der Website der brak heißt es, dass gem. § 130a ZPO die Schriftform bei Dokumenten ohne qeS (dann mit einfacher Signatur) nur gewahrt ist bei Verwendung der Karte und Personenidentität zwischen Unterzeichner und Karteninhaber.
Ich habe zum Beispiel nur die Basiskarte. Ich kann damit mit einfacher Signatur und unter Benutzung des sicheren Übertragungswegs (beA) Schriftsätze, die der Schriftform unterliegen, beispielsweise bei Gerichten einreichen. Ich habe bisher nirgendwo gelesen, dass dies auch mit einem Software Zertifikat geht. Stattdessen habe ich immer verstanden, dass das Software Zertifikat allenfalls zum Lesen von Nachrichten und zum Versenden von einfachen Nachrichten ausreicht, jedoch nicht für Schriftsätze gem. § 130a ZPO wie oben dargestellt.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck kenne ich. Diese betrifft aber nicht den Fall der Software Zertifikate.
Worauf ich hinaus will: solange der Login mit Karte nicht funktioniert, kann ich, so wie ich es verstanden habe, keine Klagen über j-lawers Integration des beA einreichen. Richtig?
19. September 2020 um 22:53 #3894StephanTeilnehmerEs geht, wenn man das Soft-Zert als Sicherheitstoken beim Anwalt hinterlegt – nicht als Zugriffsmittel eines Mitarbeiters!
19. September 2020 um 22:55 #3895StephanTeilnehmerwenn man so das Zert eingebunden hat, dann kommt beim Versenden durch den Anwalt immer der sog VHN Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis – egal ob Karte oder Zert.
19. September 2020 um 23:02 #3896j-lawyer.orgAdministratorMaximilian, hier noch ein Link des Kollegen Matthias Prinz aus der j-lawyer.org Anwendergruppe (https://www.facebook.com/groups/jlawyerorg/):
19. September 2020 um 23:03 #3897iradraconisTeilnehmerKlasse!! Werde mir morgen direkt ein Software Zertifikat erstellen lassen. Danke!
20. September 2020 um 08:28 #3898Stefan BühnerTeilnehmerHallo zusammmen,
anbei noch ein Screenshot, wie das dann im Prüfbericht ausschaut:
Die Nachricht wurde mit Softwarezertifikat versendet.
Gruß, Stefan
- Diese Antwort wurde vor vor 4 Jahren, 2 Monaten von Stefan Bühner bearbeitet.
13. Oktober 2020 um 14:33 #3914AngelikaTeilnehmerHallo,
ich habe ebenfalls ein Problem mit dem Softwarezertifkat. Über den Browser komme ich mit meinem Softwarezertifikat problemlos ins beA.
Ich habe in j-lawyer bei meinen Nutzereinstellungen die automatische Anmeldung mit Softwarezertifikat aktiviert und das PW hinterlegt.
Im Client wird unten ein grüner Punkt angezeigt und es öffnet sich auch die Verzeichnisstruktur des beA mit meinem Namen und den Postfächern.
Meinen Namen und die Kanzleidaten kann ich sehen, wenn ich draufklicke.
Wenn ich dort aber ein Verzeichnis öffnen will, bekomme ich die Meldung de.brak.bea.application.dto.soap.types5.BeaFault:0002 – The user hasn’t a valid acitvated security token!Weiter komme ich nicht.
Liebe Grüße
Angelika13. Oktober 2020 um 15:12 #3915j-lawyer.orgAdministratorHallo Angelika,
de.brak.bea.application.dto.soap.types5.BeaFault:0002 – The user hasn’t a valid acitvated security token!
ist eigentlich eindeutig, passt aber nicht zu
Über den Browser komme ich mit meinem Softwarezertifikat problemlos ins beA.
Ist das Zertifikat neu eingerichtet? Bitte nochmal schauen unter dem Reiter „Einstellungen“, dort „Postfachverwaltung“. Klick auf den Menüpunkt „Sicherheits-Token freischalten“. Häkchen setzen vor dem jeweiligen Zugangsmedium und dann „Zertifikate freischalten“.
Grüße!
Jens
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