Ist es technisch umsetzbar, beim Ausdrucken von Dokumenten festzulegen, dass neben dem Originalausdruck ein zweiter Ausdruck mit einem an einer vorher definierten Stelle angebrachten „Stempel“ (bspw. „Abschrift,“ „Beglaubigte Abschrift“ oder „Abschrift für Mandant“) erfolgt?
Bei Gericht müssen in der Regel 3 Exemplare eines Schriftsatzes eingereicht werden. Das zweite Exemplar (für den Gegnervertreter) erhält einen Stempel „Beglaubigte Abschrift“ und das dritte (für die Gegenpartei) einen Stempel „Abschrift.“ Der Mandant erhält zusätzlich ein Exemplar mit dem Stempel „Abschrift für Mandant,“ so dass in der Regel einschließlich des Aktenexemplars der Schriftsatz 5 mal ausgedruckt werden muss. Es kann aber auch sein, dass an dem Verfahren weitere Personen (mehrere Gegner oder Streithelfer) beteiligt sind, so dass entsprechend mehr gestempelte Ausdrucke einzureichen sind.
Bisher wird dies so gehandhabt, dass die Ausdrucke von Hand mit den entsprechenden Stempeln versehen werden. Es wäre eine große Zeitersparnis für das Sekretariat, wenn die Stempel gleich mit ausgedruckt werden könnten.
Eine Stempellösung bietet das Programm Okular, allerdings nur für die Bearbeitung von Dokumenten, nicht für deren Ausdruck.
Im Zuge der geplanten verpflichtenden Nutzung des BEA-Systems zur Einreichung von Schriftsätzen ab 2022 wird dieses Problem voraussichtlich dann obsolet, so dass überlegt werden muss, ob sich der Programmieraufwand für die verbleibende Zeit noch lohnt.
Herzliche Grüße
Avo