1 ist kein zulässiger Wert.
Aus der XJustiz-Spezifikation:
ruecksendung_EEB_erforderlich xs:boolean
Kennzeichnet, ob für das Dokument ein elektronisches Empfangsbekenntnis angefordert wird, also ob das Dokument elektronisch zugestellt werden soll. "TRUE" bedeutet dabei, dass bei diesem Übermittlungsvorgang ein elektronisches Empfangsbekenntnis angefordert wird; "FALSE" bedeutet, dass keine Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses erforderlich ist.
https://xjustiz.justiz.de/xjustiz_2_4_0/index.php
Die vom Absender verwendete Fachsoftware versendet somit unzulässige Werte. Das beA hat wahrscheinlich für solche Fälle eine Prüfung auf andere plausible (aber nicht standardkonforme) Werte eingebaut. j-lawyer nicht. Vielleicht sollte man darüber nachdenken.
Ist bekannt mit welcher Software der Absender arbeitet?