Ab dem 1. Januar 2018 ist jeder Anwalt verpflichtet, über sein eigenes elektronisches Anwaltspostfach erreichbar zu sein. Wer noch kein Postfach hat, sollte bis spätestens 30. September tätig werden, danach ist nicht mehr garantiert dass die beA-Karte(n) noch rechtzeitig geliefert werden kann.
Das beA wird vollständig über den Browser bedient und benötigt zur Authentifizierung eine lokale Installation der „beA Clientsecurity“. Zusätzlich stellt die BRAK den Softwareherstellern eine Schnittstelle zur Verfügung, um eine möglichst reibungslose Integration des Postfaches in die vorhandene Kanzleisoftware zu unterstützen. Auch j-lawyer.org wird voraussichtlich eine solche Integration bieten. Der genaue Auslieferungszeitpunkt ist noch nicht klar.
Zwischenzeitlich können eingehende Nachrichten aus dem beA exportiert und einer Akte in j-lawyer.org zugeordnet werden. Hier eine kurze Anleitung:
- zu exportierende Nachricht per Doppelklick öffnen
- Im Menü „Sonstige Funktionen“ den Eintrag „Exportieren“ wählen. Nach Auswahl eines Verzeichnisses wird die Exportdatei erstellt und als „Nachricht<6-stellige Nummer>.zip“ abgelegt.
- Die Zip-Datei kann dann entweder (a) per Drag & Drop in die Dokumentliste einer Akte gezogen werden oder über „Hinzufügen“ (ebenfalls in der Dokumentansicht der Akte) der Akte zugeordnet werden.
- Durch einfaches Klicken des Zip-Archivs in der Akte erscheint eine Textvorschau der Inhalte. Ein Doppelklick öffnet das Archiv und man kann die enhaltenen Dateien im Originalformat öffnen.