beA-Integration: ein Statusupdate 1


Im Rahmen des Community Meetings Ende Juni wurde eine grobe Zeitleiste für die noch offenen Schritte bis zum Rollout von j-lawyer.org 1.10 – inklusive beA-Schnittstelle – bekanntgegeben. An dieser Stelle ein Update:

Die Version 1.10 ist bei der ersten „Welle“ von Pilotanwendern installiert worden. Es hat sich gezeigt, dass ein unterschiedliches Verhalten der Schnittstelle (beA Produktivumgebung vs. Testumgebung) bei der Anmeldung mittels Kartenleser zu beobachten ist. Dieser Umstand wurde nicht eher im Testzyklus entdeckt, da auch ein beschränkter abschließender Test in der Produktivumgebung den Kanzleisoftwareherstellern untersagt ist. Daraufhin habe ich unverrichteter Dinge und – angesichts der verloren gehenden Zeit – etwas niedergeschlagen meinen Urlaub angetreten. Die Zeit meiner Abwesenheit war eigentlich als intensive Testphase für die Pilotanwender vorgesehen.

Inzwischen haben sich leider auch die Ereignisse etwas überschlagen. Ich fasse an dieser Stelle kurz zusammen:

23.07.2019: neue Schnittstellenversion 2.2

Das Update enthält u.a. wichtige Erweiterungen, die es einer Kanzleisoftware ermöglichen, eine der Webanwendung vergleichbare Nachrichtenübersicht darzustellen.

Außerdem ist nun das Übermitteln von Herstellerinformationen notwendig.

Ein Update auf diese Schnittstellenversion ist somit unumgänglich.

29.07.2019: XJustiz 2.4

Ab dem 1. September werden sogenannte Strukturdatensätze (bspw. eEBs) nur noch in einem neuen Format unterstützt. Die BRAK bittet um Zusenden von Testnachrichten in diesem neuen Format, mit kurzer Frist bis zum 15.08.2019. Der gesamte Zeitraum fällt in die Zeit meines Urlaubs. Folgen einer Nichteinhaltung der Frist werden nicht genannt. Am 15.08. – dem Tag der Fälligkeit – schreibt die BRAK eine E-Mail mit Erinnerung. Ich antworte mit Bitte um Verlängerung, immer noch ohne Wissen, was die Folgen einer Nichteinhaltung der Frist sind. Daraufhin meldet sich die BRAK telefonisch (dafür vielen Dank!) und erläutert, dass bei Nichtzuarbeiten der gewünschten Informationen ein Risiko einer Abschaltung / Deaktivierung der Schnittstelle für die jeweilige Kanzleisoftware besteht. „j-lawyer.org“ erhält eine verlängerte Frist bis 20.08.

13.08.2019: neue Schnittstellenversion 2.3

Das Update enthält vom Umfang her überschaubare Änderungen sowie Vorbereitungen zu einer Fehlerkorrektur bzgl. der Handhabung von Aktenzeichen.

Aus diesen Gründen wird sich die Veröffentlichung von j-lawyer.org 1.10 weiter verzögern, um folgende Änderungen umzusetzen:

  • Update / Übernahme der Änderungen der Schnittstellenversion 2.2
  • Update / Übernahme der Änderungen der Schnittstellenversion 2.3
  • Integration eines zentralen „Schalters“ für die Deaktivierung der beA-Integration beim Anwender (bereits vorbereitet)

Vorhandene Pilotinstallationen werden sich einfach auf die finale 1.10 upgraden lassen.

Der letzte Erweiterungspunkt (zentrale Deaktivierung) ist aus meiner Sicht notwendig: es ist besser, bei Problemen zwischen Kanzleisoftware und beA die Anwender kurzfristig auf die beA-Webanwendung zu „zwingen“ und anschließend eine schnelle Korrektur auszuliefern, als seitens der BRAK komplett „abgeklemmt“ zu werden und um eine neue Aktivierung kämpfen zu müssen.

Fazit:

Ich weiß dass viele Anwender auf die Integration (und weitere Neuerungen) warten, aber in dieser Schlagzahl handelt es sich momentan um ein projektleiterisches (und nicht durch j-lawyer.org als Projekt beinflussbares) „Moving Target“. Ich kann nur um weitere Geduld bitten, bis obige Schritte abgeschlossen sind. Seid versichert, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird!


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Ein Gedanke zu “beA-Integration: ein Statusupdate

  • crm

    Lieber Jens,

    zunächst herzlichen Dank für Deinen unermüdlichen Einsatz.

    Das Vorgehen der BRAK ist, soweit ich es nachvollziehen kann, rechtlich kaum nachvollziehbar. Es mag technische Gründe geben, mit so kurzen Fristen Systemupdates, die Vorgänger Versionen vollständig ersetzen, zu implementieren. Aber rechtlich ist dies in mehrfacher Sicht höchst problematisch. Zum einen wird damit die „Hochverfügbarkeit“ ad absurdum geführt. Denn im laufenden Geschäftsbetrieb soll ein Wechsel von der Kanzleisoftware auf die Browserumgebung gerade verhindert werden. Zudem stellt dies einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Mag sein, dass es gerechtfertigt ist, die Anwaltschaft auf einen vorgegebenen Standard für die digitale Kommunikation zu zwingen. Das kann jedoch nicht bedeuten, dass ich auf ein bestimmtes System (Client / andere KSW) verwiesen werden kann. Der Zugang zur digitalen Infrastruktur muss offen und gleichberechtigt erfolgen. Das ist bei so kurzen Änderungsfristen zum Nachteil von Projekten wie diesem, nicht der Fall.

    Sei es drum. Dir gilt mein Dank für Deinen Einsatz. Uns ich freue, wenn die 1.10 dann für alle Nutzbar ist.

    Beste Grüße
    crm