Das beA verwendet für den Austausch strukturierter (maschinenlesbarer) Informationen – bspw. Aktenzeichen, Justizbehörde, Dokumententyp und -alias u.v.m. – sogenannte „Strukturdatensätze“. Dabei handelt es sich um Textdateien, die einer bestimmten Syntax entsprechen müssen. Diese Dateien werden sowohl von den Systemen der Justiz als auch von beA-Teilnehmern bereitgestellt und ausgewertet und sind Voraussetzung für eine (teil-)automatisierte Verarbeitung von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr.
Aufbau und Bedeutung dieser Strukturdatensätze sind im Detail beschrieben und spezifiziert. Erweiterungen resultieren in einer neuen Version des XJustiz-Standards. In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober findet ein Wechsel von Version 2.4 auf Version 3.2.1 statt, den alle am ERV teilnehmenden Softwaresysteme umsetzen müssen.
j-lawyer.org 2.0 beinhaltet eine Umsetzung des neuen Standards. Ein Update auf eine neue j-lawyer.org-Version muss dabei nicht am Stichtag stattfinden, die Anwendung beherrscht alten und neuen XJustiz-Standard und „schaltet“ automatisch zum Stichtag um. Wer die beA-Integration nahtlos vewenden möchte, muss vor dem Stichtag auf die j-lawyer.org-Version 2.0 aktualisieren. Ältere Versionen werden danach nicht mehr in der Lage sein, sich mit dem beA zu verbinden.
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